Kombinationsverpackung Gefahrgut UN2814 – UN2900 – (für ansteckungsgefährliche Stoffe, Kategorie A). Zu den ansteckungsgefährlichen Stoffen (“Infectious Substances”) zählen insbesondere:
UN2814: Ansteckungsgefährlicher Stoff; gefährlich für Menschen
UN2900: Ansteckungsgefährlicher Stoff; gefährlich nur für Tiere
Ansteckungsgefährliche Stoffe im Sinne des ADR/RID sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Der Klassifizierung ansteckungsgefährlicher Stoffe der Klasse 6.2. ADR, Kategorie A, unterfällt ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der in einer solchen Form befördert wird, dass er bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann.
Für den Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe der Kategorie A (UN2814 – UN2900) müssen Sie eine Verpackung wählen, die für den Versand zugelassen ist. Die Kombinationsverpackung Gefahrgut UN2814 – UN2900 für den Versand von biologischen Materialien entspricht in vollem Umfang den Verpackungsanweisungen (Regelungen für die Handhabung und den Transport dieser Gefahrengüter) in P620 ADR (auf der Straße), P620 RID (für Transporte auf der Schiene), P620 (ADN für die Binnenschifffahrt), IMDG 620 (für Seetransport) und PI 620 IATA (für Luftfracht).
Die UN-zugelassene Kombinationsverpackung Gefahrgut UN2814 – UN2900 / Klasse 6.2 ist für die Aufnahme von in der Kunststoff verpackten Reagenzgläsern aller Art zugelassen.
Bei Coronavirus-Tests eignen sich diese Verpackungen zur Aufnahme infizierter Tupfer.
Produktname:
UN 4GU / Klasse 6.2 (UN2814/UN2900)
Innenabmessungen:
⌀ 100 x 149h mm
Außenabmessungen:
130 x 130 x 180h mm
VPE:
16